Rathaus Gebäude

Ausfuhrkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen


• Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief
• Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
• Versicherungsbestätigungskarte speziell für Ausfuhrkennzeichen
• Wenn es sich um ein zugelassenes Fahrzeug handelt, sind die Kennzeichen vorzulegen
• Gültiger Nachweis über die Hauptuntersuchung mindestens für die Dauer des Zuteilungszeitraumes / Versicherungsschutzes
• Ausweisdokument
(Bei abgelaufenen Ausweisdokumenten Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate)
• IBAN (SEPA Lastschriftmandat) für die KFZ Steuer
• Im Vertretungsfall eine Vollmacht (Ausweisdokument Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer)

Das Fahrzeug ist der Zulassungsstelle vorzuführen.

Soll ein Fahrzeug ins Ausland verbracht werden, ist die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens erforderlich. Dies wird auch bei der Ausfuhr eines Fahrzeuges in andere EU-Staaten angeraten, um Probleme bei der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges wegen fehlender Unterlagen zu vermeiden. Ab dem 01.07.2010 sind diese Fahrzeuge ab dem Tag der Zuteilung steuerpflichtig.

Bei Wohnsitz im Ausland ist eine Empfangsvollmacht vorzulegen, sowie vom Empfangsbevollmächtigten Original-Ausweis oder bestätigte Ausweiskopie.

Der Empfangsbevollmächtigte muss seinen Hauptwohnsitz im Wetteraukreis haben.

Keine Abteilungen gefunden.