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Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges

Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges


• Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
• Kennzeichen (Schild/er vorlegen)

Wenn das Fahrzeug verschrottet wurde, sind folgende Unterlagen zusätzlich vorzulegen: Verwertungsnachweis, Zulassungsbescheinigung Teil II/ Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis.

Das amtliche Kennzeichen kann fahrzeug- und halterbezogen für ein Jahr reserviert werden. Ist keine Reservierung gewünscht, so wird das Kennzeichen sofort wieder frei und kann anderweitig verwendet werden.

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