Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
• Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
• Kennzeichen (Schild/er vorlegen)
Wenn das Fahrzeug verschrottet wurde, sind folgende Unterlagen zusätzlich vorzulegen: Verwertungsnachweis, Zulassungsbescheinigung Teil II/ Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis.
Das amtliche Kennzeichen kann fahrzeug- und halterbezogen für ein Jahr reserviert werden. Ist keine Reservierung gewünscht, so wird das Kennzeichen sofort wieder frei und kann anderweitig verwendet werden.