Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Motorrad, PKW, PKW-Anhänger
• Zulassungsbescheinigung Teil II
• COC Papier (Datenbestätigung)
• Ausweisdokument
(Bei abgelaufenen Ausweisdokumenten Meldebescheinigung nicht älter als 3 Monate)
• eVB-Nummer (Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer)
• IBAN (SEPA Lastschriftmandat) für die KFZ Steuer
• Im Vertretungsfall eine Vollmacht (Ausweisdokument Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer)
• Bei Zulassung auf eine Firma oder Institution informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Wetteraukreises: www.wetteraukreis.de
Bei Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs (Trike, landwirt. Anhänger, Traktor, Wohnmobil, LKW, Auflieger, selbstfahrende Arbeitsmaschine, Anhänger für Sportzwecke) setzen Sie sich telefonisch mit der Zulassungsstelle in Verbindung.