Technische Änderung
Technische Änderung
• Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
• Ggf. Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
• Original des Prüfberichtes eines Sachverständigen (Gutachten)
• Bericht über die Hauptuntersuchung, sofern die erste Prüfung fällig war
• Sofern von einer Überwachungsorganisation eine Begutachtung nach § 19 (2) i.V.m. § 21 StVZO durchgeführt wurde, ist die Einholung einer Betriebserlaubnis bei der Bündelungsbehörde erforderlich