Sondernutzungen
Sondernutzung
Informationen
Öffentliche Straßen sind ein wesentlicher Bestandteil des städtischen Lebens und stehen allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Sie ermöglichen nicht nur den fließenden und ruhenden Verkehr, sondern fördern auch Begegnungen und den sozialen Austausch. Für darüberhinausgehende Nutzungen ist eine Erlaubnis der Stadt Nidda erforderlich - beispielsweise für das Aufstellen von Tischen und Stühlen zur Außenbewirtschaftung.
Antragsverfahren
- Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Beginn schriftlich bei der Stadt Nidda eingereicht werden.
- Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Antragstellers
- Zeit und Dauer der Sondernutzung
- Art und Zweck der Sondernutzung
- Maße der benötigten Fläche - Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Skizze bei
Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren
Die Erhebung und die Höhe der Sondernutzungsgebühren für Sondernutzungen können von den Gemeinden durch Satzung geregelt werden. Die Höhe dieser Gebühren orientiert sich an der Verkehrsbedeutung der betroffenen Straßen, Wege und Plätze sowie am Umfang und der Dauer der Sondernutzung. Zudem wird der wirtschaftliche Wert für den Nutzer berücksichtigt. Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Gebührenverzeichnis entnehmen.
Zusätzlich werden für die Bearbeitung des Antrags Verwaltungskosten gemäß der Verwaltungskostensatzung der Stadt Nidda erhoben, die sich nach dem Zeitaufwand richten.