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Sondernutzungen

Sondernutzung

Informationen

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29. Oktober 2024 wurde die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Nidda beschlossen. Diese Sondernutzungssatzung tritt am 01. Januar 2025 in Kraft.

Öffentliche Straßen sind ein wesentlicher Bestandteil des städtischen Lebens und stehen allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Sie ermöglichen nicht nur den fließenden und ruhenden Verkehr, sondern fördern auch Begegnungen und den sozialen Austausch. Für darüberhinausgehende Nutzungen ist eine Erlaubnis der Stadt Nidda erforderlich. Diese ist beispielsweise für das Aufstellen von Tischen und Stühlen zur Außenbewirtschaftung, für Warenauslagen, Werbeständer, Baustelleneinrichtungen sowie für Werbeanlagen jeglicher Art notwendig.


Antragsverfahren

Wenn Sie eine Sondernutzung beantragen möchten, beachten Sie bitte die folgenden Punkte:

  • Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor dem vorgesehenen Beginn schriftlich bei der Stadt Nidda eingereicht werden.
  • Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
    - Name, Anschrift und Telefonnummer des Antragstellers
    - Zeit und Dauer der Sondernutzung
    - Art und Zweck der Sondernutzung
    - Maße der benötigten Fläche - Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Skizze bei


Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren

Die Sondernutzungsgebühren richten sich nach Art und Umfang des Vorhabens (siehe Gebührenverzeichnis). Die Höhe dieser Gebühren orientiert sich an der Verkehrsbedeutung der betroffenen Straßen, Wege und Plätze sowie am Umfang und der Dauer der Sondernutzung. Zudem wird der wirtschaftliche Wert für den Nutzer berücksichtigt. Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Gebührenverzeichnis entnehmen.

 Außerdem werden Verwaltungskosten nach Zeitaufwand nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Nidda erhoben.