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Veranstaltungen

Informationen zur Durchführung und Planung von Veranstaltungen

Orientierungshilfe und Leitfaden

Die Orientierungshilfe dient als Hilfestellung zur Planung und Durchführung einer Veranstaltung. Grundsätzlich ist jede Veranstaltung genehmigungsfrei. Jedoch kann nach den Umständen des Einzelfalles eine Genehmigungspflicht für bestimmte Veranstaltungsteile bestehen (z.B. nach dem Baurecht). Daher werden in dieser Orientierungshilfe nicht alle möglichen Rechtsverordnungen berücksichtigt, da jede Veranstaltung individuell zu beurteilen ist. Bei der Beurteilung einer Veranstaltung spielt neben der zu erwartenden Besucheranzahl auch das jeweilige Gefährdungspotential (z. B. durch Art der Veranstaltung, Gemeindegröße, Veranstaltungsort, Infrastruktur und zu erwartende Umwelt- und Wettereinflüsse) eine Rolle.

Der Leitfaden "Sicherheit bei Großveranstaltungen" kann für die Planung und Durchführung sowohl von Großveranstaltungen als auch von kleineren Veranstaltungen gleichermaßen verwendet werden.


Anzeige eines vorübergehenden Betriebes eines Gaststättengewerbes und Anzeige einer Veranstaltung

Aufgrund der Anzeige einer Veranstaltung entfällt die Erforderlichkeit zur Erstellung eines Veranstaltungskonzept in vielen Fällen. Das nachstehende Formular beinhaltet die "Anzeige über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass" und die "Anzeige einer Veranstaltung". Die Fragenogen "Anzeige einer Veranstaltung" ist ausschließlich vom Veranstalter auszufüllen.


Anzeige eines vorübergehenden Betriebes eines Gaststättengewerbes

Anzeigepflichtig sind alle öffentlichen Veranstaltungen, bei denen Speisen und/oder Getränke angeboten werden. Nicht anzeigepflichtig sind private Veranstaltungen (zum Beispiel Hochzeiten und Geburtstage) sowie Veranstaltungen, bei denen keine Speisen und/oder Getränke angeboten werden. Dies hat spätestens vier Wochen vor Beginn schriftlich zu erfolgen. 

Sind Sie gleichzeitig Veranstalter, nutzen Sie bitte das Formular "Anzeige eines vorübergehenden Betriebes eines Gaststättengewerbes und Anzeige einer Veranstaltung" (siehe oben).


Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis

Für die Erteilung einer straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis von Veranstaltungen auf öffentliche Straßenverkehrsflächen und für alle den Straßenverkehr betreffenden Angelegenheiten außerhalb der Veranstaltung (z.B. Beschilderungen und/oder Sperrungen) ist der Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen zu stellen. 

Falls die Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum beworben werden soll, ist eine Sondernutzungserlaubnis auf Grundlage der straßenrechtlichen Bestimmungen zu beantragen. Dem Antrag auf Sondernutzungserlaubnis für Plakatierung ist ein Muster-Plakat digital (z.B. als PDF-Datei) beizufügen. 


Weitere hilfreiche Informationen:

Darüber hinaus sind auch Messen, Ausstellungen, Märkte und Volksfeste im Sinne der Gewerbeordnung genehmigungspflichtig.

Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf unserer Homepage regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden, jedoch nicht abschließend sind.