Sterbefall - Anzeige und Beurkundung
Sterbefall - Anzeige und Beurkundung
Um lange Wartezeiten zu vermeiden bitten wir Sie, für die Beurkundung von Sterbefällen mit uns vorab einen Termin zu vereinbaren. Bitte schicken Sie Ihre Unterlagen zur Terminabstimmung und Vorbereitung per E-Mail an standesamt(at)nidda.de oder verwenden die Online-Anzeige:
Ist in Ihrem Verwandten-/ Bekanntenkreis jemand verstorben oder möchten Sie sich vorab erkundigen, welche ersten Schritte nach Eintritt eines Todesfalles zu
veranlassen sind, dann setzen Sie sich mit uns, dem Standesamt Nidda, und/oder einem Bestattungsinstitut in Verbindung.
Haben Sie ein Bestattungsunternehmen mit der Erledigung der standesamtlichen Formalitäten beauftragt, informiert Sie dieses darüber, welche Dokumente beim Standesamt zur Anzeige und Beurkundung des Sterbefalles vorzulegen sind.
Der Eintritt eines Sterbefalles muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden. Erst nach der Beurkundung kann die verstorbene Person bestattet oder der Leichnam eingeäschert werden.
Folgende Unterlagen sind zur Beurkundung eines Sterbefalles beim Standesamt
vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass bzw. Meldebescheinigung der/des Verstorbenen
- Personalausweis oder Reisepass der den Sterbefall anzeigenden Person
- Todesbescheinigung des Arztes - (= alle vom Arzt ausgestellten Teile der Leichenschauscheine)
- Bei Tod im Krankenhaus/Seniorenheim die schriftliche Anzeige dieser Einrichtung
Aus den weiteren Unterlagen muss der letzte Familienstand der verstorbenen Person ersichtlich sein!
Zusätzlich vorzulegen ist bei ledigen Verstorbenen:
- Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Ablichtung/Ausdruck aus dem Geburtenregister
Zusätzlich vorzulegen ist bei verheirateten Verstorbenen:
- Eheurkunde oder eine beglaubigte Ablichtung/Ausdruck aus dem Eheregister.
Zusätzlich vorzulegen ist bei geschiedenen, verwitweten Verstorbenen oder wenn der Ehegatte der/des Verstorbenen für tot erklärt wurde:
- Eheurkunde oder eine beglaubigte Ablichtung/Ausdruck aus dem Eheregister mit den entsprechenden Vermerken über die Eheauflösung
Falls die Eheurkunden diese Vermerke nicht enthalten:
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
- Sterbeurkunde oder eine beglaubigte Ablichtung/Ausdruck aus dem Sterberegister des vorverstorbenen Ehegatten
- Gerichtlicher Beschluss über die Todeserklärung
Nach der Beurkundung des Sterbefalles erhalten sie folgende gebührenfreien Urkunden:
- Sterbeurkunde für die Krankenkasse
Sterbeurkunde für Rentenzwecke
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für andere Zwecke ist gebührenpflichtig mit 12 €. Jede weitere Urkunde, die im selben Arbeitsgang hergestellt werden kann kostet 5,50 €.
Das heißt: Wünschen Sie zwei Sterbeurkunden, so sind diese
gebührenpflichtig mit 18 € (die erste = 12 €, die zweite = 6 €).
Sie haben Fragen zu einer Bestattung, verschiedenen Bestattungsarten und Grabstätten?