Rathaus Gebäude

Genehmigung Straßenaufbruch

Antrag / Genehmigung für einen Straßenaufbruch

(Hinweis: Es handelt sich hierbei um die rein technische Abwicklung. Die parallel erforderliche verkehrsbehördliche  Anordnung gem. § 45 StVO ist grundsätzlich separat bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Nidda zu beantragen. Anderweitige in Frage kommenden Genehmigungen (Naturschutz und Landschaftspflege, Wasser- und Bodenschutz, Denkmalschutz, Kampfmittelräumdienst etc.) sind bei den zuständigen Genehmigungsbehörden einzuholen!)  

Fachbereich 04 – Technisches Rathaus 
Fachgebiet 04.2 – Tiefbau 

 Antrag für einen Straßenaufbruch 

 Name / Anschrift ausführende Baufirma

Arbeiten am:
Sonstiges:
Art der Ausführung:
Sonstiges:
Inanspruchnahme von:
Sonstiges: 
Oberflächenmaterial:
Sonstiges: 

Ortsangabe Aufbruchstelle  (Lageplan – 1:1000 / 1:500 – ist beizufügen)

Technische Regelwerke (Auszug der wichtigsten technischen Regelwerke)

Auf den Leitfaden „Aufgrabungen“ des Deutschen Asphaltverbandes e.V., Bonn – www.Asphalt.de – wird entsprechend verwiesen. 

U.a. ZTV A-StB, ZTV BEA-StB 09, ZTV Asphalt-StB, ZTV Pflaster-StB, ZTV SoB-StB, ZTV E-StB, ZTV T-StB, ZTV Fug-StB, M SNAR, Schutz von Bäumen: DIN 18 920, RAS-LP 4, ZTV-Baumpflege